Visapflicht für Transitreisende im Schengen-Raum
Für Reisende einiger Nationalitäten ist für Flüge zwischen Nicht-Schengen-Staaten mit Umstieg auf einem EU-Flughafen die Pflicht vorgesehen, für diesen Umstieg ein Transitvisum zu erwerben. Die Pflicht wird in der EU unterschiedlich gehandhabt. Es stellt sich die Frage, ob und inwieweit dieser Umstand einen Wettbewerbsnachteil für deutsche Fluglinien darstellt, da die Entscheidung für eine bestimmte Flugverbindung auch davon beeinflusst werden könnte, ob ein Transitvisum benötigt wird.
