Kontrollpraxis des gesetzlichen Mindestlohns bei entsendeten Kraftfahrern auf Bundesfernstraßen
Entsandte Fernfahrer erhalten meist nur den Mindestlohn des Landes, in dem sie einen Arbeitsvertrag unterschrieben haben, obwohl ihnen bei Kabotagefahrten der der deutsche Mindestlohn zusteht. Die Kontrollpraxis des für die Einhaltung des Mindestlohns zuständigen Zolls ist nach Erkanntnisses des Projekts Faire Mobilität, kaum dazu geeignet, um etwaige Verstöße gegenüber den deutschen Auftraggebern oder meist aus Osteuropa stammenden Speditionen aufzudecken, geschweige denn zu ahnden.