Auch Verletztenrente von NVA-Angehörigen der DDR anrechnungsfrei auf die Altersrente stellen
Angehörigen der Nationalen Volksarmee, die wegen einer erlittenen Schädigung bei der NVA eine Verletztenrente erhalten, wird diese Rente beim Bezug von Altersrente angerechnet. Bei Dienstbeschädigten der Bundeswehr geschieht das nicht. Die Bundesregierung wird aufgefordert, diese Schlechterstellung der NVA-Angehörigen zu beseitigen.