Änderungsantrag zum Gesetzentwurf Grundrente - Zuschlag Entgeltpunkte
Durch die Änderung wird die Voraussetzung, ab der ein Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung ermittelt wird, von 33 Jahren mit Grundrentenzeiten auf 25 Jahre abgesenkt. Eine Aufwertung auf 0,8 Entgeltpunkte garantiert bei kurzen Versicherungszeiten zwar keine Rente in Höhe der Grundsicherung, es besteht aber zumindest die Chance, bei unsteten Versicherungsverläufen entstandene Lücken zu schließen.