Pflicht zur Speicherung von Fingerabdrücken in neuen Personalausweisen
Ab August 2021 müssen aufgrund einer EU-Verordnung verbindlich zwei Fingerabdrücke in Personalausweisen gespeichert werden. DIE LINKE hält dies für einen unverhältnismäßigen Eingriff in den Datenschutz und hält die offizielle Begründung (Terrorbekämpfung) für nicht stichhaltig. Fingerabdrücke sind viel zu sensible Daten, als dass der Staat die Bürger zwingen darf, sie der Gefahr des unbefugten Auslesens auszusetzen.
