Auswirkungen des Inkrafttretens des gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen zum 1. Januar 2020 für die ostdeutschen Länder
Seit dem 01. Januar 2020 ist das neue gesamtdeutsche Fördersystem für strukturschwache Regionen in Kraft getreten. 22 Förderprogramme aus sechs Bundesressorts sollen unter einem gemeinsamen konzeptionellen Dach gebündelt und durch besondere Förderkonditionen verstärkt auf die Bedarfe in den strukturschwachen Regionen im gesamten Bundesgebiet ausgeweitet werden. Es werden genaue Förderkonditionen, inhaltliche Schwerpunktsetzung und finanzielle Auswirkungen für ostdeutsche Länder erfragt.