Erhöhung der Anzahl von Ausschussmitgliedern
1. Die Zahl der Mitglieder im Rechtsausschuss wird um vier auf 31 erhöht.
2. Die Zahl der Mitglieder im Tourismusausschuss wird um drei auf 16 erhöht.
(Interfraktioneller Antrag)

1. Die Zahl der Mitglieder im Rechtsausschuss wird um vier auf 31 erhöht.
2. Die Zahl der Mitglieder im Tourismusausschuss wird um drei auf 16 erhöht.
(Interfraktioneller Antrag)
Das Regierungsprogramm ist eine Forcierung der Agenda 2010 und stellt eine Politik für die oberen zehn Prozent der Bevölkerung dar. Es wird zu einer Verschärfung der ökonomischen Krise statt zu konjunktureller Belebung beitragen. Die Maßnahmen im Zuge der Haushaltssanierung sind ein Umverteilungsprogramm, dass die Binnenkonjunktur schwächen und die öffentliche Finanzkrise verstetigen wird.
Die Zahl der auf die Fraktionen entfallenden Sitze im Ältestenrat und in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages sowie die Regelung der Vorsitze in den Ausschüssen werden nach dem Verfahren der mathematischen Proportion (St. Lague/Schepers) berechnet, soweit nichts Abweichendes vereinbart wird.
(Interfraktioneller Antrag)
Gemäß § 54 in Verbindung mit § 57 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages werden ständige Ausschüsse eingesetzt und die Zahl der Mitglieder bestimmt.
(Interfraktioneller Antrag)
DIE LINKE. fordert die Bundesregierung auf, die Einsätze des Kommandos Spezialkräfte (KSK) in Afghanistan unverzüglich zu beenden und den Abzug der Bundeswehrkontingente im Rahmen der Operation Enduring Freedom (OEF) und Active Endeavour (OAE) insgesamt einzuleiten. Die für den militärischen Einsatz vorgehaltenen Finanzmittel sind für zivile Projekte vor Ort zu verwenden.
Aufgrund der unterschiedlichen Bewertung der Resultate des Ausbildungspaktes fragt DIE LINKE. die Bundesregierung nach der aktuellen Situation auf dem Ausbildungsmarkt. Hierbeit geht es ihr auch um das Ausmaß der nicht in Ausbildung vermittelten Jugendlichen. Auch wird die Bundesregierung zu einer expliziten Bewertung des Ausbildungspaktes 2004 aufgefordert.
Für die 16. Wahlperiode wird die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages einschließlich ihrer Anlagen, in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 1980 übernommen.(Interfraktioneller Antrag)