Entschließungsantrag zum Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (zu 19/10899)
Das Bundesnaturschutzgesetz soll im Bereich der Ausnahmegenehmigungen zur Entnahme der geschützten Art Wolf geändert werden. Die Entwurfsfassung führt zu zusätzlicher Rechtsunsicherheit und löst die bestehenden wirtschaftlichen Probleme von weidetierhaltenden Betrieben nicht. Gebraucht wird ein verlässlicher und bundesweit einheitlicher Rechtanspruch auf Erstattung aller Aufwendungen für den Herdenschutz, inklusive der Abgeltung der damit verbundenen Arbeitszeit.