Barrierefreiheit im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
Bis zum 1. Januar diesen Jahres war gesetzlich vorgeschrieben, im öffentlichen Personennahverkehr eine vollständige Barrierefreiheit zu schaffen. Leider gibt es ein gesetzliches Schlupfloch, das die Koalition im Bund aber laut ihres Koalitionsvertrages bis 2026 schließen will. Barrierefreiheit ist ein unerlässlicher Baustein für die Verkehrswende, denn alle Menschen - auch ältere Menschen und solche mit z.B. Kinderwägen - müssen den Nahverkehr uneingeschränkt nutzen können.