Straf- und Ermittlungsverfahren nach § 129, § 129a und § 129b SgGB und sonstige Terrorismusverfahren im Jahr 2019
Der seit August 1976 bestehende § 129a StGB (Mitgliedschaft, Werbung und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung) ist ebenso wie der § 129b StGB (terroristische Vereinigung im Ausland) umstritten. Strafverteidiger-Vereinigungen, Menschen- und Bürgerrechtsgruppen fordern die ersatzlose Abschaffung dieser Strafrechtsparagraphen.