Änderungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (Kündigungsschutz)
Der von der Bundesregierung geplante dreimonatige Zahlungsaufschub für Mieterinnen und Mieter muss auf mindestens sechs Monate verlängert werden um sie vor Kündigungen zu schützen. Strom-, Gas-, oder Telefonanschlusssperren sollen bis zu 15 Monate ausgeschlossen werden können.