Rentenrechtliche Anerkennung für fehlende Zeiten von Land- und Forstwirten, Handwerkern und anderen Selbständigen sowie deren mithelfende Angehörige
Für kleine Unternehmen und ihre Familienangehörigen bestand in den frühen DDR-Jahren (bis 1970) keine Versicherungspflicht. Gleichwohl wurden diese Zeiten rentenwirksam. Diese Regelung wurde maximal bis zum 31. Dezember 1996 anerkannt. Die Bundesregierung soll eine Regelung vorlegen, die diese Zeiten als Zeiten versicherungspflichtiger Tätigkeit anerkennt.