Für eine Gesamtstrategie zum Schutz vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt anstelle von isolierten Einzelmaßnahmen
Wir begrüßen Maßnahmen zum Schutz von Frauen vor Gewalt, sehen im Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Gewaltschutzgesetz jedoch großen Änderungsbedarf. Statt teils symbolischer Einzelmaßnahmen fordern wir eine Gesamtstrategie gegen häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt: Ausbau und Absicherung von Schutz und Hilfe, einheitliche Risikobewertung mit Gefährdungsmanagement, Fortbildungen für Richter*innen, Reform von Sorge- und Umgangsrecht, verlässliche Finanzierung der Täterarbeit sowie bessere Regelungen für vulnerable Gruppen, z. B. geflüchtete Frauen (Abschaffung der Ehebestandszeit nach § 31 AufentHG).
