Zugangsbeschränkungen zu Integrationskursen
Völlig überraschend schränkte das BAMF mit einem Rundschreiben vom 9.2.2026 den Zugang zu Integrationskursen für UnionsbürgerInnen, Ukraine-Geflüchtete, Asylsuchende und Geduldete radikal ein. Das ist eine integrationspolitische Fehlentscheidung ersten Ranges. Der Spracherwerb ist eine zentrale Voraussetzung für ein gelingendes Ankommen, für die Aufnahme einer (qualifizierten) Erwerbstätigkeit und für eine gleichberechtigte Teilhabe. Kritik übte selbst die Integrationsbeauftragte der Regierung.
