Entschließungsantrag zum Gesetzentwurf der Bundesregierung – 21/7408, 21/8617 – zur Durchführung der unionsrechtlichen Vorschriften über die Europäische Brieftasche für die Digitale Identität (Digitale Identitätengesetz – DIdG)
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung setzt die EU-Verordnung zu Digitalen Identitäten um. Anfang 2027 soll die „EUDI-Wallet“ als Smartphone-App verfügbar sein. Bis jetzt sind wesentliche technische Details nicht fertiggestellt, insbesondere nicht die Vorgabe der EU zu Nutzung von Pseudonymen und Zero-Knowledge-Proofs, also beispielsweise nur der Information, dass jemand 18 Jahre alt ist, ohne das Geburtsdatum zu übermitteln Es ist nicht ausreichend geregelt, welche Daten Behörden und Unternehmen abrufen dürfen. Digitale Identitäten müssen verständlich funktionieren und es muss möglich bleiben, sich anonym im Netz zu bewegen.
