Überprüfungen zivilgesellschaftlicher Organisationen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz im Rahmen des sogenannten „Haber-Verfahrens“ seit 2020
Im Zuge des sogenannten „Haber-Verfahrens“ prüft das BfV seit 2017 im Auftrag von Bundesministerien, ob Organisationen oder Personen, die Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln beantragen oder erhalten, möglicherweise verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen oder unterstützen. Der ehemalige Datenschutzbeauftragte des Bundes kritisierte in seinen Tätigkeitsberichten der Jahre 2019 und 2020, dass dieses Verfahren keine gesetzliche Grundlage habe. Dennoch ist es seither gängige Praxis.
