Asylrechtlicher Umgang mit pakistanischen Asylsuchenden bzw. mit Ahmadiyya aus Pakistan
Etwa zwei Drittel der von den Gerichten überprüften Bescheide des BAMF zu Ahmadiyya-Geflüchteten erweisen sich als rechtswidrig. Das deutet auf eine fehlerhafte Entscheidungspraxis des BAMF hin. Auffallend ist zudem, dass pakistanische Asylsuchende seit April 2025 nicht mehr nach Rheinland-Pfalz verteilt werden, obwohl dort eine große Expertise zum Herkunftsland Pakistan vorliegt. Der mutmaßliche Grund hierfür ist die BAMF-kritische Rechtsprechung des VG Trier, die so umgangen werden kann.
