Entwurf eines 2. Gesetzes zur Änderung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes (2. AAÜG-ÄndG)
Personen mit herausgehobenen Positionen im Partei- und Staatsapparat der DDR wurden mit willkürlichen Eingriffen bei der Rente belegt. Dazu gehören auch Polikerinnen und Politiker der Wendezeit. Zuerst war eine bestimmte Einkommenshöhe maßgebend für eine Beschneidung der Renten, jetzt sind es bestimmte Tätigkeiten. Der entsprechgende Paragraf im AAÜG soll ersatzlos gestrichen werden.