Beschaffung der Gewehre MG5 und G27
Das Bundesministerium für Verteidigung hat die Beschaffung neuer Sturm- und Maschinengewehre (G 27 und MG 5) beschlossen. Nach den zuletzt öffentlich gewordenen Mängeln am Sturmgewehr G36 und augenscheinlichen Verfehlungen bei der vorhergehenden Eignungsfeststellung des Gewehrs steht auch beim MG 5 und dem G 27 in Frage, inwiefern dazu alle Mittel zur Prüfung der Tauglichkeit ausgeschöpft, angewendet und beachtet wurden.