Änderungsantrag zum Gesetzentwurf zur Grundrente - Kurzarbeiter- und Arbeitslosengeld
Die Änderung soll für den Bezug von Kurzarbeitergeld die beitragspflichtige Einnahme auf den vollen Unterschiedsbetrag zwischen dem Soll-Entgelt und dem Ist-Entgelt nach § 106 SGB III (Nettoentgeltdifferenz) anheben, damit Betroffenen keine Nachteile mehr bei der Alterssich-erung für diese Bezugszeit entstehen. Für den Zeitraum des Bezugs von Arbeitslosengeld und Übergangsgeld wird die beitragspflichtige Einnahme auf das dieser Leistung zugrundeliegen Arbeitsentgelt angehoben.
