Anerkennung von Morbus Parkinson als Berufskrankheit im landwirtschaftlichen Bereich
Laut dem Bundesamt für Risikoforschung besteht eine Korrelation zwischen Pestizid-Exposition und Parkinson. In Frankreich ist Parkinson seit 2012 als Berufskrankheit anerkannt, in Deutschland nicht. Lediglich einzelne Unfallversicherungsträger*innen erkennen Parkinson als "Wie-Berufskrankheit" an. Betroffene warten weiterhin auf nötige Zusatzleistungen der gesetzlichen Unfallversicherungen, die bei Berufskrankheiten bestehen. Wir befragen die Bundesregierung zum Stand der Beratung.