Entwurf eines Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 der Bundesregierung
Die Bundesregierung begründet ihren Gesetzentwurf zur Unternehmensteuerreform 2008 mit der Behauptung, dass Deutschland im internationalen Vergleich eine der höchsten nominalen und effektiven Unternehmensteuerbelastungen aufweise. Um zu demonstrieren, dass sich die Bundesregierung mit dieser Behauptung auf dünnem Eis bewegt, wird nach empirischen Belegen sowie nach der verteilungs- und konjunkturpolitischen Begründung der Reform inklusive Abgeltungssteuer gefragt.