Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
Im Zuge des 2. Corona-Steuerhilfegesetzes sollte die Möglichkeit der Einziehung bei bereits verjährten Steueransprüchen verbessert werden, dies gilt jedoch nur für Ansprüche, die am 1. Juli 2020 noch nicht verjährt waren, wodurch die Einziehung von Taterträgen aus illegalen Cum/Ex-Geschäften in vielen Fällen unmöglich wird. Durch Aufhebung dieser zeitlichen Begrenzung soll die Möglichkeit eröffnet werden, die Taterträge aus den Cum/Ex-geschäften möglichst umfassend einziehen zu können