Die neu eingerichtete Bundesfachstelle für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BFSuGA) und die Wahrnehmung der Rechtsaufsicht beim Arbeitsschutz durch den Bund
Die Bundesregierung hat 2020 im Arbeitsschutzkontrollgesetz eine Mindestbesichtigungsquote von 5 Prozent festgeschrieben, die ab 2026 in jedem Bundesland gilt. Allerdings müssen die notwendigen Schritte jetzt getan werden. Die Bundesregierung muss daher im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht Druck aufbauen. Die neue Bundesfachstelle soll die staatliche Aufsichtstätigkeit der Länder und die Mindestbesichtigungsquote monitoren sowie die Bundesregierung bei ihren Berichtspflichten unterstützen soll.