Erforderliche Höhe des gesetzlichen Mindestlohns zur Armutsbekämpfung
Der Mindestlohn wurde Anfang 2024 um magere 41 Cent auf 12,41 Euro erhöht. Angesichts der stark gestiegenen Lebenshaltungskosten, v.a. für Mieten, Nebenkosten und Lebensmittel ist klar, dass vielerorts selbst eine Vollzeitbeschäftigung kaum mehr für ein halbwegs gesichertes Leben ausreichen kann. Die Kleine Anfrage fragt (Bund, Länder, Kommunen), wie hoch die Mieten und Heizkosten maximal sein dürfen, um in Vollzeit zum Mindestlohn nicht mehr arm (i.S. bürgergeldberechtigt) zu sein.