IT-Probleme als Auslöser von Verzögerungen bei der Halbierung der Ersatzfreiheitsstrafe
Ende Juni 2023 beschloss der Bundestag den Gesetzentwurf zum Sanktionenrecht (BT-Drs. 20/5913). Danach sollte die Halbierung der Ersatzfreiheitsstrafe zum 01.10.2023 in Kraft treten. Wegen IT-Problemen in Bayern und anderen Bundesländern hat sich das Inkrafttreten des Gesetzes um 4 Monate verschoben. Neuer Stichtag ist der 01.02.2024. So lange müssen Menschen länger ins Gefängnis. Fraglich ist, ob das IT-Problem vorhersehbar war und die Umsetzungsmöglichkeit durch die Länder vorher geprüft wurde.