Auswirkungen einer möglichen Insolvenzantragswelle
Coronabedingt wurde die Insolvenzantragspflicht bis zum 30.09.2020 ausgesetzt. Da die Insolvenzanmeldungen trotz Rezession rückläufig sind, ist mit einer Insolvenzantragsflut im Oktober zu rechnen und wird zu einer Überlastung der Insolvenzgerichte führen. Hiermit werden die Einschätzung der Bundesregierung und geplante Gegenmaßnahmen erfragt.