Rechtmäßigkeit des Versandes von "Stillen SMS"
Die Möglichkeiten neuer, digitaler Überwachungsmethoden sind in der Öffentlichkeit oft wenig bekannt. Vielfach sind die Maßnahmen aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller nicht durch die Strafprozessordnung gedeckt. Das gilt etwa für die "Stillen SMS" zur Ortung von Mobiltelefonen. Weil meist keine Unterrichtung erfolgt, können mögliche Grundrechtseingriffe durch Betroffene nicht erkannt werden. Die Fragestellerinnen und Fragesteller fordern deshalb die größtmögliche Offenlegung neuer, digitaler Überwachungsmethoden.