Nachrichtendienstliche V-Leute bei als terroristisch eingestuften Vereinigungen
Ein V-Mann des BND, der bis zum Deutschlandverantwortlichen der linksgerichteten DHKP-C aufstieg und von seinem V-Mann-Führer vor Ermittlungen der Polizei gewarnt wurde, verdeutlich die Problematik von Quellen innerhalb als terroristisch eingestufter Organisationen. Der Verfassungsschutz verzichtet aus Angst vor Strafverfolgung auf eine weitere Begleitung von Convoys zu Dschihadistencamps in Syrien. Ein Gesetzentwurf soll die Amtsrechte von V-Leuten des Verfassungschutzes neu regeln.