Maskenbeschaffung durch das Bundesministerium für Gesundheit
Die Aufarbeitung der zu Pandemie-Beginn vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) beschlossenen Maskenbeschaffung bleibt Thema für Politik und Justiz. Die Bundesregierung hat teilweise bereits Auskunft gegeben (Drs. 20/722). Daraus ergeben sich weitere Nachfragen, z.B. zu den Kosten für die Beratungsverträge mit verschiedenen Firmen, zu Maskenlieferungen durch einzelne Lieferanten, zur Zusammensetzung der durch das BMG gesperrten Maskenbestände und zu den Kosten für bereits geschlossene Vergleiche.