Stand der Umsetzung des „Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation“ in Halle (Saale)
Steht die Bundesregierung zur Ansiedlung der Einrichtung und wer verantwortet die konzeptionelle Entwicklung des Zukunftszentrums?

Steht die Bundesregierung zur Ansiedlung der Einrichtung und wer verantwortet die konzeptionelle Entwicklung des Zukunftszentrums?
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat beim französischen Unternehmen ChapsVision die Analyse-Software ArgonOS gekauft. Diese Entscheidung wirft grundlegende Fragen hinsichtlich Datenschutz, informationeller Selbstbestimmung, demokratischer Kontrolle sowie der fortschreitenden Aufrüstung von Polizei und Geheimdiensten auf. Zudem steht dieser Kauf im Zusammenhang mit der Frage, ob die Bundesregierung künftige Käufe bei Palantir ausschließt.
Wir wurden von einem Anwalt kontaktiert, der einen Mandanten aus Gambia vertritt, der bereits seit Anfang des Jahres in Abschiebehaft sitzt. Kürzlich wurde die Haft um weitere 12 Monate verlängert. Dabei gibt es Anzeichen, dass Abschiebungen nach Gambia derzeit nicht oder nur eingeschränkt möglich sind. Mindestens zwei geplante Sammelabschiebungen wurden im bisherigen Jahr wieder abgesagt.
Die Bundesregierung beabsichtigt, BKA und Bundespolizei zur Abwehr von Cybergefahren Hackbacks zu ermöglichen und dazu das Auslesen, Verändern und Löschen von IT-Systemen ohne Wissen der Betroffenen. Der Antrag lehnt solche offensiven Cybermaßnahmen ab, weil sie die IT-Sicherheit gefährden, Kollateralschäden verursachen und anfällig für Missbrauch sind. Stattdessen fordert der Antrag, in defensive Cyberabwehr insbesondere beim BSI zu investieren.
Die Bundesregierung wird nach Anzahl, Anmeldern, Orten und Teilnehmerzahlen rechter Demonstrationen gefragt. Zudem wird um Aufschlüsselung nach beteiligten Organisationen (Die Heimat, Der III. Weg, AfD, Neonazi-Kameradschaften) sowie Straftaten gebeten.
Der Fall der Familie Liebl aus Togo wirft grundsätzliche Fragen zum Umgang mit den Folgen kolonialen Unrechts auf. Der deutsche Arzt Georg Liebl heiratete im Jahr 1908 im damaligen deutschen Schutzgebiet Togo die Häuptlingstochter Edith Kokoé Ajavon nach örtlichem traditionellem Recht. Eine Anerkennung durch deutsche Behörden unterblieb, weil "Mischehen" zum damaligen Zeitpunkt nicht gewollt waren. Diese rassistische Diskriminierung hat negative staatsangehörigkeitsrechtliche Folgen bis heute.
Bis heute bestehen Barrieren für den Zugang zu Landtags- und Kommunalwahlen für blinde und sehbehinderte Menschen. Ein aktuelles Pilotprojekt zeigt dies exemplarisch in Bayern. Blinde und sehbehinderte Menschen können ihr Wahlrecht nicht bundesweit selbstbestimmt, geheim und gleichberechtigt ausüben. Vielmehr hängt die tatsächliche Ausgestaltung der Wahlteilnahme vom Bundesland ab. Dies steht im Spannungsverhältnis zu der UN-Behindertenrechtskonvention, insbesondere Artikel 29.
Angesichts von über einer Million wohnungsloser Menschen in Deutschland fordert der Antrag ein explizites Recht auf Wohnen im Grundgesetz. Kernelemente sind ein neuer Artikel 14a im Grundgesetz für ein subjektives, einklagbares Recht auf eine eigene, bezahlbare Wohnung. Zudem sollen Zwangsräumungen ohne zumutbaren Ersatzwohnraum bundesgesetzlich ausgeschlossen sowie Artikel 31 (Recht auf Wohnung) der Europäischen Sozialcharta ratifiziert werden.
Der Antrag will das Bundesprogramm „Kultur macht stark“ deutlich ausbauen und dauerhaft absichern. Seine zentrale Botschaft ist, dass kulturelle Bildung kein freiwilliges Zusatzangebot ist, sondern ein wirksames Mittel gegen Bildungsungleichheit und soziale Spaltung. Kinder und Jugendliche aus einkommensarmen, benachteiligten oder kulturfernen Haushalten sollen verlässlich Zugang zu Kunst, Kultur und außerschulischen Bildungsangeboten erhalten.
Ehrenamtliche RichterInnen stehen für die demokratische Legitimation der Justiz und schaffen ein Gegengewicht zu der spezialisierten und technokratischen Berufsrichterkultur. Die Instrumentalisierung des Ehrenamtes durch Rechtsradikale (Tor zur Unterwanderung der Justiz) kann und muss verhindert werden, indem man die Attraktivität des Ehrenamtes stärkt und ehrenamtliche RichterInnen auf rechtsstaatliche Prinzipien verpflichtet.