Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Familiennachzug und Umgang der Bundesregierung mit einer parlamentarischen Anfrage hierzu
Seit Juli 2025 ist der Familiennachzug subsidiär Schutzberechtigter ausgesetzt. Eine Ausnahmeregelung für individuelle Fälle erfasst lediglich extreme Sondersituationen. Sie wird damit den Anforderungen eines Grundsatzurteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht gerecht. Thematisiert wird zudem eine ausweichende Antwort der Bundesregierung auf eine vorherige Anfrage hierzu, denn es besteht der Verdacht, dass die Regierung über die sehr strenge Prüfpraxis hinwegtäuschen will.
