Kein Versorgungsunrecht bei den Zusatz - und Sonderversorgungen der DDR
In der DDR gab es neben der Rente aus der Sozialversicherung Zusatzversorgungen zum Beispiel für die wissenschaftliche, medizinische, technische und künstlerische Intelligenz oder die Beschäftigten des Staatsapparates, außerdem Sonderversorgungssysteme für die Sicherheitsorgane. Die Ansprüche aus diesen Systemen wurden zu großen Teilen liquidiert.