Sozialleistungseinstellungen in so genannten Dublin-Fällen
Auch regierungsintern gab es viel Widerstand gegen die Neuregelung, wonach "Dublin-Flüchtlingen" Unterkunft und Sozialleistungen versagt werden können, um sie zur Ausreise in den zuständigen Staat zu zwingen. Es gab erhebliche EU- und verfassungsrechtliche Bedenken von Sachverständigen und Verbänden, die weitgehend übergangen wurden. Der genaue Anwendungsbereich und die mögliche Zahl Betroffener blieben im Gesetzgebungsverfahren unklar. Die Anfrage soll mehr Klarheit zu diesen Fragen schaffen.