Rüstungsexporte – Ausfuhr von Herstellungsausrüstung und Technologie zur Herstellung von Kleinwaffen und Leichten Waffen und von Munition
Deutschland exportiert nicht nur Waffen, sondern auch Ausrüstung zur Herstellung von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern. Die Ausfuhr dieser Güter muss von der Bundesregierung genehmigt werden. Die Bundesregierung bekennt regelmäßig, grundsätzlich keine Kleinwaffen- und Munitionsfabriken für Kleinwaffen an Drittstaaten zu verkaufen. Von Ausnahmen macht sie Gebrauch. Die Anfrage dient dazu, einen systematischen Überblick zu bekommen, wo welche Fabriken sind.