Export von Kleinwaffen
Für Kleinwaffen gibt es international keine einheitliche Definition. UN, OSZE und EU legen jeweils eigene Begriffsbestimmungen von Kleinwaffen zugrunde. Entsprechend unterschiedlich gestaltet sich der Radius restriktiver Maßnahmen gegen ihre unkontrollierte Verbreitung, wie auch die veröffentlichten Exportzahlen. Im Rahmen der EU-Definition hat die Bundesregierung im Jahr 2016 den Export von Kleinwaffen im Wert von rund 46,89 Mio. Euro genehmigt, für Handfeuerwaffen insgesamt 178,53 Mio. Euro.