NATO-Gipfel in Riga für Abrüstungsinitiativen nutzen
Der NATO-Gipfel muss genutzt werden für eine unverzügliche Aufhebung der Beistandsverpflichtung nach Art.5 sowie für die Einstellung der Beteiligung an OEF, OAE und ISAF. Notwendig sind stattdessen NATO-weite Abrüstungsmaßnahmen, wie z.B. der Beendigung der Nuklearen Teilhabe, und der Verzicht auf den Auf- und Ausbau militärischer Interventionskapazitäten.