Gefahr von rechtswidrigen Inhaftierungen in Abschiebungshaft
Durch die Rückführungs-Richtlinie der EU ist festgelegt, dass Abschiebungshaft nicht in normalen Strafvollzugsanstalten vollzogen werden darf. Dadurch soll der grundsätzlich verschiedene Charakter von Abschiebungshaft und Strafhaft gewahrt bleiben. Die Richtlinie wurde nach Ansicht von Anwälten in Deutschland an dieser Stelle nicht korrekt umgesetzt. Mehrere Gerichte haben deshalb Abschiebungshäftlinge an der Haft entlassen, in Bayern wird derzeit gar keine Abschiebungshaft mehr vollzogen.