Wirksamkeit des Transparenzregisters
Das Transparenzregister soll Geldwäsche erschweren. Dies kann aber nur bei einer umfassenden Eintragung der Verpflichteten und einer effektiven Kontrolle seitens der Aufsichtsbehörden erfolgreich sein.
Das Transparenzregister soll Geldwäsche erschweren. Dies kann aber nur bei einer umfassenden Eintragung der Verpflichteten und einer effektiven Kontrolle seitens der Aufsichtsbehörden erfolgreich sein.
Seit Jahren verhandeln die EU und China über ein Investitionsabkommen. Ziel ist es unter anderem, die 26 existierenden bilateralen Abkommen zwischen den EU-Mitgliedern und China zu ersetzen und „neue“ gemeinsame Standards zu formulieren. Offene Fragen sind: Welche strittigen Fragen will die Bundesregierung aus dem Weg räumen? Wie werden ökologische und soziale Standards im Abkommen verankert? Wird analog zu CETA ein Investorenklagerecht eingeräumt und wie soll dies institutionell umgesetzt werden?
Whistleblower sind im Kampf gegen Finanzkriminalität extrem wichtig, und müssen strafrechtlich, zivilrechtlich und arbeitsrechtlich vor Repressalien geschützt werden. Wir fragen die Bundesregierung, welche Hinweisegebersysteme es für die anonyme Meldung von Geldwäsche und Finanzkriminalität gibt, und in welchem Umfang diese in den letzten Jahren genutzt wurden.
Zur Beschaffung medizinischer Schutzausrüstung hat das BMG die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH damit beauftragt, sie bei der zentralen Beschaffung dieser Materialien zu unterstützen. Nach welchen Vorgaben, Konditionen, in welchem Umfang und zu welchen Kosten dies geschehen ist, ist allerdings unklar.
Das Urteil des BVerfG macht neben dem demokratischen Defizit vor allem die Konstruktionsfehler in den EU-Verträgen deutlich. Wie andere Zentralbanken müsste auch die EZB die Solvenz der Regierungen garantieren. Das ist ihr durch das Verbot monetärer Staatsfinanzierung aber verboten und bringt sie ständig in die Lage, so zu tun, als ginge es bei Anleihekäufen nur um das Ziel der Preisstabilität. Daher sind die EU-Verträge zu ändern und ein geldpol. Dialog mit der Bundesbank zu verankern.
Die Corona-Krise ist der größte wirtschaftliche Schock seit der Großen Depression der 1930er Jahre. Ein massives Konjunktur- und Investitionsprogramm zur Stabilisierung der Wirtschaft, für einen zukunftsfesten Umbau der Industrie und für die Stärkung des Zusammenhalts in Deutschland ist zwingend erforderlich. Das Maßnahmenbündel der Bundesregierung ist dafür unzureichend.
In Deutschland werden jährlich Güter und Dienstleistungen im Wert von rund 15 % des BIP im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe beschafft. Als größter Auftraggeber am Markt muss der Staat Vorbild sein und darf keinen Billiganbietern mit Niedriglöhnen den Zuschlag erteilen. Tariftreueregelungen in der öffentlichen Vergabe können deshalb ein geeignetes Mittel zur Stärkung des Tarifvertragsystems sein. Bisher fehlt es auf Bundesebene an einer entsprechenden Regelung.
Regionaler Schwerpunkt des angekündigten Corona-Sofortprogramms des BMZ soll insbesondere der Nahen Osten sein. Die KA erkundigt sich nach dem aktuellen Stand und der pandemiebezogenen Situation. Die Linke kritisiert, dass die Maßnahmen bislang nur unzureichend finanziert sind und die Durchführung von wichtigen Brojekte in anderen Bereichen der Entwicklungszusammenarbeit gefährden.
Die Corona-Krise ist ein dramatischer Schock für die Wirtschaft und eine Zeitenwende. Die Zeit des öffentlichen Investitionsstaus, der Renditemedizin und der Privatisierung ist vorbei. Wir brauchen gerade in dieser Zeit einen innovativen Staat, der die Wirtschaft in die Zukunft lenkt, soziale Sicherheit garantiert und das Klima schützt. Das reichste Prozent muss in die Pflicht genommen werden, um dieses Land zukunftsfähig zu machen und ein Gemeinwesen mit Zukunft zu schaffen.
Aktuell prüft die Bundesregierung die Novellierung des Außenwirtschaftsgesetztes. Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller sind dabei auch dabei auch Instrumente zu schaffen, die verhindern, dass sogenannte Private Equity Fonds nachhaltige wirtschaftliche Schäden verursachen, zum Beispiel durch das Aufkaufen, Ausplündern und anschließende Zerstückelung oder gar Schließung zuvor wirtschaftlich gesunder Unternehmen.