Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung
Die Verfassungsschutzbehörden haben sich in der Vergangenheit als nicht verlässlich genug erwiesen, ihre Berichte sind für das Verwaltungsverfahren nicht ausreichend geeignet, um in der Frage der Gemeinnützigkeit einer Körperschaft als widerlegbare Vermutung zu gelten. Der von ihnen verwendete Begriff des Extremismus ist ein Begriff der politischen Auseinandersetzung, nicht der rechtlichen Beurteilung.