Nichtigerklärung des Erbgesundheitsgesetzes
Anlässlich des 73. Jahrestages der Verabschiedung des NS-Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933 forderte die Bundesvereinigung Lebenshilfe die Mitglieder des Deutschen Bundestages auf, dieses Gesetz offiziell für nichtig zu erklären. Die Fraktion DIE LINKE fragt die Bundesregierung daher, wie diese die Aufforderungen der Bundesvereinigung Lebenshilfe u. a., das Erbgesundheitsgesetz offiziell für nichtig zu erklären, bewertet?