Besserstellungsverbot in der gemeinnützigen Forschung
Die vorige Bundesregierung forderte Ende 2021 plötzlich die Einhaltung des TVöD von privaten, gemeinnützigen Forschungseinrichtungen, die damit schon organisatorisch überfordert sind. Derweil sind rein staatlich finanzierten AuF von der Einhaltung des TVöD ausgenommen. Wir wollen wissen, ob die neue Koalition diesen Kurs fortzuführen gedenkt.