Umsetzung der Listen terroristischer Organisationen und Personen
Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 haben die Vereinten Nationen (UN) und die Europäische Union sogenannte Terrorlisten eingeführt. Finanzen der gelisteten Personen und Organisationen sind einzufrieren, ihnen dürfen keinerlei Gelder oder Sachwerte zur Verfügung gestellt werden. Aus bürgerrechtlicher Sicht werden die im Geheimen und mit Hilfe von Geheimdienstinformationen erstellten Listen kritisiert.