Regelung der Ansprüche der Bergleute der Braunkohleveredlung
Beschäftigten der Braunkohleveredlung wurde in der DDR wegen der starken gesundheitlichen Belastungen eine zusätzliche Altersversorgung unter dem Begriff "bergmännische Tätigkeit unter Tage gleichgestellt" gewährt. Dieser Anspruch wird Betroffenen aus Borna/Espenhain bei einem Renteneintritt nach dem 31. Dezember 1996 verwehrt. Die Bundesregierung soll eine sozial gerechte Regelung treffen.