Entschließungsantrag zur dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung (20/5664): Entwurf eines Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts
Für Betriebe, die überhaupt keine Menschen mit Behinderungen beschäftigen, wird eine neue vierte Stufe der Ausgleichsabgabe von 720 € eingeführt, aber gleichzeitig wird die Bußgeldregelung aufgehoben. Dies ist das falsche Signal. Angesichts der dauerhaft höheren Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen sind die geplanten Änderungen nicht ausreichend. Im Gegenteil sollte die Ausgleichsabgabe nicht mehr als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar sein und als Bußgeld ausgestaltet werden. Auch fordert DIE LINKE - wie DGB und ver.di - 1.300 € für sogenannte „Null-Beschäftiger“ und für die übrigen drei Stufen eine Höhe von 750 €, 500 € und 250 €.