Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung überhöhter Mieten (Mietwuchergesetz)
Überhöhte Mieten zu nehmen, ist bereits heute strafbar. Der entsprechende Paragraf wird allerdings, bis auf wenige Ausnahmen, nicht angewandt, weil die bewusste "Ausnutzung" durch Vermieter:innen nachgewiesen werden muss. Durch die Streichung des Nachweises der Ausnutzung wird verzichtet, der Paragraf wird scharf gestellt und das Vorgehen gegen überhöhte Mieten erleichtert. Das Bußgeld wird auf 100.000 € erhöht. Damit werden extreme Mietforderungen reduziert.