Personalstand europäischer Einrichtungen in der Bundesrepublik und die Anwendung von Sitzabkommen
Die Personal- und Beschäftigungssituation bei der EZB wird immer wieder als prekär beschrieben. Laut Sitzabkommen mit der Bundesregierung sind die in Deutschland ansässigen europäischen Einrichtungen EZB und EIOPA dazu verpflichtet, Informationsauskünfte zum Personalstand (Namen, Dienstrang und -stellung sowie Anschrift der Beamten und sonstigen Bediensteten dieser Gruppen) an die Bundesregierung zu geben. DIE LINKE fragt die bisher geleisteten Informationsauskünfte ab.