Strafanzeige wegen unerlaubtem Umgang mit Kernbrennstoffen im Forschungszentrum Jülich
152 Castorbehälter mit hochradioaktivem Atommüll aus dem kommerziellen Betrieb des Versuchsreaktor AVR lagern derzeit ohne atomrechtliche Genehmigung in Jülich. Nachdem die bestehende Genehmigung im Sommer 2013 auslief, hatte die Atomaufsicht des Landes NRW mit zwei befristeten Duldungsverfügungen reagiert, bis sie schließlich am 2. Juli 2014 die Räumung anordnete. Inzwischen liegt eine Anzeige vor, die einen unerlaubten Umgang mit Kernbrennstoffen in Jülich unterstellt.