Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 80 des StGB
Eleminierung der Interpretationsmöglichkeiten für die strafrechtliche Umgehung von Angriffskriegen StGB § 80a. Nicht nur die Vorbereitung, sondern auch alle Formen der Auslösung, Durchführung und Unterstützung von Angriffskriegen sollen strafrechtlich geahndet werden können.