Aktueller Stand der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (August 2024)
Seit 1.1.2024 gilt das am 1.1.2023 eingeführte Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz auch für Konzerne mit mehr als 1.000 Beschäftigten und verpflichtet diese u. a., das Risiko von Kinderarbeit, Sklaverei, Missachtungen des Arbeitsschutzes und umweltbezogene Risiken entlang ihrer Lieferketten zu minimieren und dem vorzubeugen. Mit der Kleinen Anfrage soll transparent gemacht werde, in welchem Maße die Unternehmen diesen Verpflichtungen nachkommen und welche Maßnahmen bei Nichteinhaltung ergriffen werden.